Abfallentsorgung  | Abfallkalender 2021
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Alters- und Pflegewohnheim |
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Heimatausweis bestellen  Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 2 Jahre beschränkt. |
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Strafregisterauszug bestellen |
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Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen |
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Zentrum für Soziales (Zenso)  - Mütter- und Väterberatung
- Erziehungsberatung
- Jugendberatung
- Einzel-, Paar- und Familienberatung
- Suchtberatung
- Budget- und Schuldenberatung
- Wirtschaftliche Sozialhilfe und Elternschaftsbeihilfen
- Berufsbeistandschaft
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Heimatausweis verlängern |
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Pass und Identitätskarte | Merkblatt für Pass und Identitätskarte
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Ausweis über den registrierten Familienstand bestellen |
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Eheschein bestellen |
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Vorbereitung Eheschliessung |
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Familienausweis bestellen |
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Personenstandsausweis bestellen |
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Anerkennungsschein bestellen |
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Geburtsanzeige einreichen |
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Geburtsschein bestellen |
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Geburtsschein CIEC (international) bestellen |
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Geburtszeitschein bestellen |
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Bestattung  Die Friedhofverwaltung ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erreichbar. Sofern die Gemeindeverwaltung drei aufeinanderfolgende Tage geschlossen ist, erreichen Sie die Friedhofverwaltung für dringende Erdbestattungen unter der Telefonnummer 041 932 14 38. Beispielsweise: Silvester bis und mit Berchtoldstag
Karfreitag bis und mit Ostermontag
Pfingststsamstag bis und mit Pfingstmontag
Heiligabend bis und mit Stephanstag | Merkblatt: Was tun bei einem Todesfall? Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Beromünster Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Beromünster Grabarten und Bepflanzung auf den Friedhöfen in Beromünster, Neudorf und Schwarzenbach
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Todesschein bestellen |
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Todesschein CIEC (international) - bestellen |
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Registrierung Vorsorgeauftrag |
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Umzug innerhalb der Gemeinde (eUmzug)  Sie sind innerhalb der Gemeinde Beromünster in eine neue Wohnung gezogen und haben deshalb eine Adressänderung zu melden?
Gerne können Sie uns Ihre Adressänderung via eUmzug mitteilen. Zudem empfehlen wir Ihnen, die Adressänderung folgenden Stellen zu melden: |
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Wohnsitz abmelden (eUmzug)  Sie sind von der Gemeinde Beromünster weggezogen und müssen sich abmelden? Gerne können Sie uns Ihren Wegzug via eUmzug mitteilen. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde an. Zudem empfehlen wir Ihnen, die Adressänderung folgenden Stellen zu melden: |
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Wohnsitz anmelden - Schweizer (eUmzug)  Bei einem Zuzug nach Beromünster müssen Sie sich innert 14 Tagen anmelden.
Folgende Unterlagen können Sie uns per Post zustellen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Beromünster abgeben:
- eUmzug (Online) oder Online-Anmeldeformular
- Heimatschein (Original)
- Familienbüchlein (nur bei Familien)
- Krankenkassenpolice oder Versicherungsausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Fr. 35.00 für Anmeldegbühr
Zudem empfehlen wir Ihnen, die Adressänderung folgenden Stellen zu melden: |
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Tagesstrukturen - Informationen und Anmeldung |
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Offene Jugendarbeit |
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Schulsozialarbeit |
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Wohnen im Alter |
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Fahrdienst  Der Fahrdienst Spitex Michelsamt, Büron, Schlierbach ist für unterschiedliche Bedürfnisse verfügbar. Termine und Bezahlung sind zwischen Fahrer und Fahrgast direkt zu regeln. Entnehmen Sie alle Einzelheiten sowie Fahrern bitte dem Flyer. Den Flyer können Sie bei der Spitex MBS per Mail oder telefonisch (041 930 28 88) bestellen. |
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Mahlzeitendienst |
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Hundesteuer anmelden |
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Anmeldung Altersrente |
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Anmeldung Invalidenrente |
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Anmeldung Ergänzungsleistungen |
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Anmeldung Nichterwerbstätige |
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Anmeldung Hilflosenentschädigung AHV |
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Anmeldung Familienzulagen |
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Auszug individuelles Konto bestellen |
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Rentenvorausberechnung |
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Anmeldung Prämienverbilligung |
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Anmeldung Selbständigerwerbende |
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Versichertenausweis (AHV-Karte) bestellen |
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Ambulante Dienste  Standorte Automatische Externe Defibrillatoren (AED) - Luzerner Kantonalbank, Fläcke 15, 6215 Beromünster (24 Stunden zugänglich)
- Schule St. Michael Beromünster (Eingang Schulhaus und Bibliothek), Schuelgass 1, 6215 Beromünster (24 Stunden zugänglich)
- Raiffeisenbank Beromünster, Oberdorf, 6215 Beromünster (24 Stunden zugänglich)
- Haslimann Aufzüge, Grasweg 24, 6222 Gunzwil (24 Stunden zugänglich)
- Schulanlage Basisstufe Neudorf, Schulhausstrasse 17, 6025 Neudorf (24 Stunden zugänglich)
- Pflegewohnheim Bärgmättli, Bärgmättli 1, 6215 Beromünster (bedingt zugänglich am Empfang)
- Gesundheitszentrum Beromünster AG, Spielmatte 1, 6222 Gunzwil (während den Praxisöffnungszeiten zugänglich)
- Brita Wasser-Filter-Systeme AG, Gassmatt 6, 6025 Neudorf (während den Arbeitszeiten zugänglich (24 Stunden ausser Sonntag)
- VOI Migros Partner, Aargauerstrasse 16, 6215 Beromünster (während den Ladenöffnungszeiten zugänglich: Mo - Do 7 - 18.30h, Fr 7 - 20h, Sa 7 - 16h)
- Zahnarztpraxis Dr. Suter, Schuelgass 9, 6215 Beromünster (während den Praxisöffnungszeiten zugänglich)
- Feuerwehr Michelsamt (nicht öffentlich zugänglich)
Das Verzeichnis ist nicht abschliessend!
| Ambulante Dienste
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Suchthilfe und Prävention |
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Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde (KESB)  - Erwachsenenschutzmassnahmen
- Kindesschutzmassnahmen
- Fürsorgerische Unterbringung
- Patientenverfügung
- Vorsorgeauftrag
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Schule - Anmeldung für Neuzuzüger |
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Schule - Umzug innerhalb Gemeinde |
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Schule - Abmeldung, Wegzug |
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Wirtebewilligung einholen |
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Marktstände reservieren  Die Gemeinde Beromünster bietet 30 Marktstände zur Vermietung an. Die Marktstände sind 3 m lang, 2,5 m hoch und 1 m tief. Sie sind ohne Unterbau zu 10 Stk. palletiert. Mieter aus der Gemeinde Beromünster können die Marktstände für Fr. 15.00 pro Stück und Tag beziehen. Für Mieter, welche nicht aus der Gemeinde Beromünster sind, kostet der Marktstand Fr. 30.00 pro Stück und Tag. Zusätzliche Aufwendungen des Werkdienstes (Umladen, Trocknen der Blachen, allfällige Reparaturen, etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Annulationen bzw. Änderungen können bis 14 Tage vor Benützung akzeptiert werden. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es der Gemeinde Beromünster ein. | Gesuch Miete Markstände
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Gemeindebibliotheken |
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Feuerungskontrolle / Kaminfeger |
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Energie |
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Häckselservice anmelden  Die Daten für den Häckelservice finden Sie im Abfallkalender.
Wer vom Häckselservice Gebrauch machen möchte, hat sich bis spätestens am Dienstagabend (17.00 Uhr) vor dem gewünschten Häckseltag bei der Gemeindeverwaltung mit dem Unten stehenden Onlineformular oder unter Tel. 041 932 14 14 anzumelden.
Abtransport direkt beim Häckseln bis 1 m3 = Fr. 30.00
jeden weiteren angefangenen m3 Fr. 30.00 |
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Bau- und Zonenreglement | Bau- und Zonenreglement Ortsteil Beromünster Bau- und Zonenreglement Ortsteil Gunzwil Bau- und Zonenreglement Ortsteil Neudorf Bau- und Zonenreglement Ortsteil Schwarzenbach
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Strassen | Strassenreglement Gesuch um Strassenaufbruchbewilligung
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Meldung Baustadien  Zur Vornahme der Baukontrollen sind der Gemeinde Beromünster, Bereich Bauen, folgende Baustadien rechtzeitig, jedoch mindestens drei Arbeitstage vor der geplanten Abnahme, anzuzeigen:
- Meldung Beginn Bauarbeiten
- Meldung des Schnurgerüsts und Beginn der Maurerarbeiten
- Meldung über die Fertigstellung der Kanalisation (vor Eindeckung der Gräben)
- Meldung über die Vollendung des Rohbaus und der Feuerungsanlagen
- Meldung über die Vollendung des Baues (vor Bezug)
Für die Folgen aus versäumter Meldung haftet die Bauherrschaft.
Die Baukontrollen befreien weder die Bauherrschaft noch deren Bauleiter oder Unternehmer von der Pflicht der Beaufsichtigung der Arbeiten und der Verantwortlichkeit für die plan- und fachgemässe Ausführung der baulichen Anlagen.
Die Abnahmen erfolgen aufgrund der genehmigten Pläne. Abweichungen von den genehmigten Plänen sind nur mit Zustimmung der zuständigen Organe zulässig. |
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Staats- und Gemeindesteuern - Einzahlungsscheine bestellen  Die Steuern des laufenden Jahres sind jeweils per 31.12. fällig. Dafür erhalten Sie im Mai/Juni eine Akontorechnung mit dem ungefähren Steuerbetrag. Sollte das Einkommen oder Vermögen auf dieser Akontorechnung nicht mit der aktuellen Situation übereinstimmen, können Sie sich beim Steueramt melden, um die Akontorechnung anzupassen. Mit der Verwendung vorgedruckter Einzahlungsscheine können Ihre Zahlungen direkt dem entsprechenden Steuerkonto gutgeschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass jedes Steuerjahr (Steuerkonto) eine andere Referenznummer aufweist. Daueraufträge müssen daher jährlich angepasst werden. Sie helfen uns damit den Verwaltungsaufwand zu minimieren und vermeiden Unannehmlichkeiten zufolge verspäteter Zahlungen. Vielen Dank für Ihre Zahlungen. |
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Staats- und Gemeindesteuern - Informationen Steuererlass  Bei Vorliegen einer Notlage kann ein Gesuch um Steuererlass gestellt werden. Ein Steuererlass kommt jedoch erst nach Ausschöpfung aller finanziellen Möglichkeiten in Betracht. Eine Notlage kann eintreten bei Anfall besonderer einmaliger Kosten (wie z.B. ausserordentlicher Krankheitskosten oder Kosten eines Wohnungswechsels), die weder von der Ergänzungsleistung noch von der Krankenkasse bezahlt werden und aufgrund fehlendem Einkommen / Vermögen bei den Steuerpflichtigen zu einer Notlage führen. Prüfen Sie zuerst, ob mit Zahlungserleichterungen (wie Stundung und Ratenzahlungen) der Situation Rechnung getragen werden kann. Beachten Sie auch, dass Sie jederzeit während des Steuerjahres einmalige oder regelmässige Akontozahlungen leisten können. |
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Eine Fristerstreckung kann direkt online beantragt werden. Damit der Antrag eingereicht werden kann, benötigen Sie entweder die Sozialversicherungs-Nummer oder die PersID-Nummer. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Steuererklärung. Grundsätzlich sind Fristerstreckungen bis 31. August möglich. Fristerstreckungen über diese Maximalfrist hinaus müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch (E-Mail oder in Briefform) direkt beim Bereich Steuern Beromünster beantragt werden. |
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Zinssätze - Übersicht  Eine Übersicht über die Zinssätze der Staats- und Gemeinesteuern sowie der direkten Bundessteuer finden Sie unter dem nachfolgenden Link. |
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Staats- und Gemeindesteuern - Ratenzahlungsgesuch einreichen |
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Steuerformulare - Download Wegleitung und Merkblätter  Die Wegleitung sowie weitere Merkplätter können als PDF-Datei heruntergeladen werden. |
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Hundehaltung  Informationen zum Thema Haltung von Hunden finden Sie beim Veterinärdienst des Kantons Luzern. Zudem finden Sie nachfolgend ein Merkblatt mit Informationen zur zentralen Hundedatenbank AMICUS. | Merkblatt Amicus
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Werkleitungen / Pläne | Werkleitungsadressen Ortsteil Beromünster Werkleitungsadressen Ortsteil Gunzwil Werkleitungsadressen Ortsteil Neudorf Werkleitungsadressen Ortsteil Schwarzenbach
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Siedlungsentwässerung (Kanalisation / Abwasser) | Siedlungsentwässerungsreglement Siedlungsentwässerung - Bauvorschriften Siedlungsentwässerung - Tarifordnung Siedlungsentwässerung - Beilage Siedlungsentwässerung - Deklarationsformular Gebühren
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Steuerkalkulator  Berechnen Sie mit Hilfe der verschiedenen Steuerkalkulatoren Ihre Steuerbelastung für Staats-
und Gemeinde- und direkte Bundessteuern, für Kapitalleistungen aus Vorsoge und Liquidationsgewinne bei Geschäftsaufgabe. |
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Steuererklärungssoftware  Die Software zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie zum Download auf der Internetseite der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern oder es kann beim Bereich Steuern eine CD-Rom mit der Software bezogen werden. |
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Einbürgerung Ausländer | Infoblatt Einbürgerung Ausländer
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Einbürgerung Schweizer | Infoblatt Einbürgerung Schweizer Gesuch Einbürgerung Schweizer
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Betreibungsregisterauszug bestellen  Am Schalter oder auf schriftliches Ersuchen erstellt Ihnen das Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz einen Auszug aus dem Betreibungsregister über den Zeitraum von 5 Jahren. |
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E-Rechnung  Die Möglichkeit der e-Rechnungen besteht für folgende Rechnungen: Bau- und Erbschaftswesen, Kehricht-, Wasser- und Abwassergebühren, Rechnungen Tagesstrukturen und Tageselternvermittlung, Hundesteuern. Ausgenommen sind die ordentlichen Steuern, da diese Rechnungen auf einem kantonalen System generiert werden. | Merkblatt E-Rechnung Beromünster
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Leerwohnungen - Meldung für Kehrichtgrundgebühr |
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Mieterwechsel melden  Die Meldung des Mieterwechsel dient zur Registrierung der Einwohnerinnen und Einwohner im Einwohnerregister sowie zur genauen Fakturierung der ARA-Gebühren. Bitte geben Sie an ob das Mietobjekt leer steht oder bereits ein neuer Mieter eingezogen ist. |
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Hundesteuer - Halterwechsel |
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Hundesteuer abmelden |
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Tageselternvermittlung - Richtlinien und Formulare | Richtlinien Tageselternvermittlung Formular 1 - Änderungen der Betreuungszeiten Formular 2 - Ferienabwesenheit Tageskind Formular 3 - Ferienabwesenheit Tagesfamilie Formular 5 - Betreuungsvereinbarung bei unregelmässiger Arbeit
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Tageselternvermittlung - Informationen für Tageseltern  Wer Kinder von anderen Familien in die eigene Familie aufnimmt, bereichert seinen Alltag. Ein Kind durch zwei Familien zu betreuen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien. Die Einstellungen zur Erziehung und Lebensgestaltung sollte in wichtigen Punkten übereinstimmen. | Infoblatt Tageseltern Aufgabenbeschrieb Tageseltern Bewerbungsformular Tageseltern
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Tageselternvermittlung - Informationen für Eltern  Das Angebot der Tageseltenvermittlung richtet sich an Eltern, die sich eine familiäre und flexible Fremdbetreuung wünschen. Unser Ziel ist es, dass die beiden Familien sich in wesentlichen Fragen der Kindererziehung und Lebensgestaltung einig sind. Die Eltern sollen ihr Kind mit vollem Vertrauen in die Tagesfamilie bringen und es gut betreut wissen. | Tageselternvermittlung - Tarifliste Elternblatt Eingewöhnung des Kindes Anmeldung Tageskind
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Anmeldung Hilflosenentschädigung IV |
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Arbeitslosigkeit - Kontrolldaten | Kontrolldaten Dezember 2020 und 2021
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Leumundszeugnis | Merkblatt Leumundszeugnis
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Wohnsitzbestätigung bestellen |
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Musikschule - Informationen und Anmeldung |
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Grundbuchauszug bestellen |
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Zonenplan | Bau- und Zonenreglement Ortsteil Beromünster Bau- und Zonenreglement Ortsteil Gunzwil Bau- und Zonenreglement Ortsteil Neudorf Bau- und Zonenreglement Ortsteil Schwarzenbach
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Unterhaltsgenossenschaft (UHG) | Statuten Unterhaltsreglement Adressverzeichnis Vorstand Protokoll schriftlich durchgeführte GV 2020 Bilanz- und Erfolgsrechnung UHG 2019 Budget 2020
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Tischgarnituren reservieren  Die Gemeinde Beromünster bietet 40 Tischgarnituren zur Vermietung an. Die Tische haben eine Länge von 2 m und sind 0.80 m breit. Sie sind zu 10 Stk. palletiert. Vereine und Gruppierungen der Gemeinde Beromünster können die Tischgarnituren gratis beziehen. Für Firmen oder Private der Gemeinde Beromünster beträgt die Miete Fr. 8.00 pro Garnitur und Tag. Das Mieten der Festbänke ist für Personen ausserhalb der Gemeinde Beromünster zum Preis von Fr. 10.00 pro Tischgarnitur und Tag möglich. Zusätzliche Aufwendungen des Werkdienstes (Umladen, allfällige Reparaturen, etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Annulationen bzw. Änderungen können bis 14 Tage vor Benützung akzeptiert werden. Bitte füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es der Gemeinde Beromünster ein. | Gesuch Miete Tischgarnituren
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Benutzung Fahrzeug durch Drittperson - Bewilligung | Benutzung Fahrzeug durch Drittpersonen
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Kinder reisen ohne Eltern - Bewilligung | Bewilligung Kinder reisen ohne Eltern
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Heimatschein bestellen |
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Eintragung Partnerschaft |
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Partnerschaftsausweis bestellen |
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Heckenschutz  Gemäss § 3 der kantonalen Heckenschutzverordnung sind sämtliche Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen geschützt. Die vorübergehende oder dauernde Beseitigung ist untersagt, insbesondere die Rodung, das Ausstocken oder das Abbrennen und das Fällen oder Beseitigen von einzelnen Bäumen in Hecken, Feldgehölzen und Uferbestockungen von mehr als 80 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe über dem gewachsenen Boden. Vorbehalten bleibt die Erteilung von Ausnahmebewilligungen. | Gesuch um Ausnahmebewilligung
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Temporäre Reklame (Plakat)  Für temporäre Reklamen (Veranstaltungen) ist grundsätzlich ein Plakatierungsgesuch nötig.
Beim Einreichen eines Plaktierungsgesuches sind folgende Punkte zu beachten: - Plakate bis zu einer Grösse von 1.2 m2 sind bewilligungsfrei.
- Gesuche von auswärtigen Veranstaltungen werden nicht bewilligt.
- Nicht bewilligte Plakate werden auf kosten der Veranstaler entfernt.
- Für die Plakatierung sind die Richtlinien der kantonalen Reklameverordnung massgebend.
- Dem Gesuch ist ein Plan mit genauer Kennzeichnung des Standortes für das Plakat beizulegen.
- Das Plakat darf max. 3 Wochen vor dem Anlass aufgestellt werden.
- Das Plakat muss am nächstfolgenden Werktag nach der Veranstaltung entfernt werden.
- Die Sichtverhältnisse bei Einfahrten sind einzuhalten.
Für Gemeinde- und Kulturinformationen (Veranstaltungen) stehen zudem an den Ortseingängen Plakatwände zur Verfügung. Reservationsgesuche können beim Ortsmarketing 5-sterne-region.ch eingereicht werden. | Plakatierungsgesuch
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Feuerwerk und Himmelslaternen - Meldung | Merkblatt Feuerwerk und Himmelslaternen Meldeformular Feuerwerk und Himmelslaternen
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Besuchs- und Entlastungsdienst  Die Spitex Michelsamt, Büron, Schlierbach bietet einen Besuchs- und Entlastungsdienst in drei verschiedenen Bereichen an: Besuchsdienst, Entlastung für pflegende Angehörige und Sterbebegleitung. Die Vermittlung erfolgt über Spitex MBS.
Vermittlung: Spitex MBS, Telefon 041 930 28 88
Kontaktperson: Silvia Stocker, Mobile 077 522 40 53 |
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Partnerschaftsurkunde bestellen |
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Pilzkontrolle |
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Wohnsitz anmelden - Ausländer  Bei einem Zuzug nach Beromünster müssen Sie sich innert 14 Tagen anmelden.
Folgende Unterlagen können Sie uns per Post zustellen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Beromünster abgeben:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Online Einreichung)
- Ausländerausweis oder 1 Passfoto
- Pass / Personalausweis
- Krankenkassenpolice oder Versicherungsausweis
- Vorhandene Geburtsscheine, Eheschein, Familienbüchlein
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- Fr. 35.00 für Anmeldegebühr
Zudem empfehlen wir Ihnen, die Adressänderung folgenden Stellen zu melden: |
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Pro Senectute  Jeden Freitagvormittag erhalten Menschen im AHV-Alter sowie ihre Bezugspersonen aus Beromünster (mit den Ortsteilen Schwarzenbach, Gunzwil und Neudorf) kostenlose, individuelle und anonyme Beratungen zu: - Alltags- und Umzugshilfe
- Treuhanddienst
- Sozialberatung
- Steuererklärungsdienst
- Unentgeltliche Rechtsauskunft usw.
Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail mit Susi Lustenberger. Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.
Ihre Ansprechsperson:
Pro Senectute Luzern Susi Lustenberger
dipl. Sozialabreiteirn FH
E-Mail: susi.lustenberger@lu.prosenectute.ch
Telefon: 041 268 60 92
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Anmeldung Rechnungsempfang per E-Mail |
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