Gesuch Benützung öffentlicher Grund (Strassen und Plätze für Veranstaltungen)

Gesuch Benützung öffentlicher Grund (Strassen und Plätze für Veranstaltungen)

Jegliche vorübergehende oder dauernde Benützung öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgeht (Sondernutzung, gesteigerter Gemeingebrauch), bedarf einer Bewilligung.

Gemäss dem Strassenreglement der Gemeinde Beromünster ist für die Benützung des öffentlichen Grundes, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Bewilligung erforderlich. Dies betrifft insbesondere den gesteigerten Gemeingebrauch der Strassen für Veranstaltungen jeglicher Art, Gartenwirtschaften, das vorübergehende Aufstellen von Verkaufs- und Informationsständen sowie vorübergehende Lagerplätze und Baustelleninstallationen. Die Gebühren sind im Strassenreglements aufgeführt.

Gesuche für die Benützung des öffentlichen Grundes sind mit Angabe von Datum, Zeit, Zweck und Kontaktperson an den Bereich Bau und Infrastruktur zu richten.

Für die Durchführung einer Veranstaltung oder einer Standaktion brauchen Sie eine schriftliche Bewilligung. Bitte füllen Sie hierfür das Online-Formular aus.

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführlichere situationsbezogene Auskunft zur Verfügung.

zum Onlineformular
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Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, Strassen und -beleuchtung

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