4. Etappe frühestens 2028

Bei der Gemeinde wurden nach der 2. Etappe verschiedene Gesuche eingereicht, das Bau- und Zonenreglement oder den Zonenplan anzupassen. Weiter hat der Kanton verlangt , dass noch einige Punkte (z.B.  Überarbeitung Verkehrsrichtplan, überregionaler Wildtierkorridor etc.) aufgearbeitet werden.

Die offenen Themen werden mit einer neuen Projektorganisation in einer vierten Revisionsetappe angegangen und umgesetzt – nach Rechtskraft der 3. Etappe und Beendigung des Beschwerdeverfahrens gegen das kantonale Bauprojekt für die Umfahrung Beromünster.

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