Politik

Die Gemeinde Beromünster ist in der ordentlichen Organisationsform nach dem Gemeindegesetz organisiert. Die Stimmbürgerschaft ist das oberste Organ. Sie wählt den Gemeinderat als Exekutive und weitere Behörden.

Stimmberechtigte (Legislative)

Die Legislative in Beromünster bilden die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die somit die wichtigsten kommunalen Entscheidungsträger sind. Die Abstimmungen über Budget, Steuerfuss, Rechnung, Sonderkredite, Reglementsänderungen etc. finden an der Urne mit den kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen statt.

Gemeinderat (Exekutive)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster wählen den Gemeinderat als Exekutivbehörde an der Urne für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren. Der Gemeinderat ist verwaltende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Im Weiteren entscheidet er über die laufenden Geschäfte im Rahmen seiner Kompetenzen.

Gemeindeverwaltung

Die Verwaltung bildet den stabilen Kern der kommunalen Vollzugsorganisation. Sie steht der Behörde als Ausführungsorgan und der Bevölkerung für Dienstleistungen und Anfragen zur Verfügung.

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Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

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MO - DI / DO - FR 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI 08:00 - 11:45

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