Aktuelle Informationen
Anfang November 2025 trat der erste positive Vogelgrippe-Befund bei einem Wildvogel auf. Unterdessen wurden in weiteren Kantonen Wildvögel positiv auf die Vogelgrippe (H5N1) getestet; zuletzt Enten und ein Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG).
Angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet auszuweisen; also auch Ihre Gemeinde.
In diesen Gebiet gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, mit welchen jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden soll.
Massnahmen im Beobachtungsgebiet
Massnahmen der Tierhalterinnen
In den Beobachtungsgebieten müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter, die 50 oder mehr Vögel halten, von denen mindestens ein Tier der Ordnungen Hühnervögel (Galliformes) Gänsevögel (Anseriformes) oder Laufvögel (Struthioniformes) angehört, die folgenden Massnahmen treffen:
Auflagen für Märkte und Ausstellungen
An Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen darf nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche die o.g. Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten. Die Einhaltung dieser Massnahmen obliegt den Organisatorinnen und Organisatoren der Veranstaltungen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierhalterinnen
Einer Tierärztin zwingend zu melden sind:
Alle Tierhalterinnen, die 100 und mehr Stück Hausgeflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht von Tierärztinnen
Tierärztinnen melden dem kantonalen Veterinärdienst Luzern Geflügelhaltungen mit:
Die Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und nur durch sehr engen Kontakt möglich. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern der Wildhut oder der Polizei zu melden.
Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
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