Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuern

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kanton Luzern, einschliesslich Gewässer, verboten. Das Verbot gilt auch für Feuerwerke, die von Gemeinden bewilligt wurden.

Der Kanton Luzern erlebt eine ausgeprägte Trockenheitsphase. 
Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Da gleichzeitig auch die Grundwasserstände im Kantonsgebiet tief sind, sollte Trinkwasser bewusst und sparsam genutzt werden.

Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuern

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