Absolutes Feuerverbot

Die anhaltende Trockenheit belastet Wälder, Gewässer und deren Lebensräume zunehmend. Wegen der sehr hohen Waldbrandgefahr gilt im gesamten Kantonsgebiet, einschliesslich aller Gewässer, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch Feuer in festen Feuerstellen sowie in Kohlegrills. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, mit brennbaren Materialien äusserst vorsichtig umzugehen und Trinkwasser sparsam zu verwenden.

Folgende Regelungen beinhaltet das absolute Feuerverbot:

  • Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
  • Das Feuerverbot gilt für alle offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
  • Es ist verboten, Zigaretten, Streichhölzer oder andere Raucherwaren wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist verboten.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen, welche durch Feuer angetriebenen werden, ist verboten.
  • Ausgenommen vom Verbot ist einzig das Grillieren mit Gas- und Elektrogrill.
  • Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird für die entstehenden Kosten der Brandbekämpfung und Wiederherstellung belangt. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden zudem polizeilich geahndet.

Weitere Informationen finden Sie hier:

LaWa_Waldbrandgefahr und geltende Massnahmen
BAFU_Waldbrandgefahr

Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.

Waldbrand

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