Baugesuch einreichen

Baugesuch einreichen

Baugesuche / Projektänderungen

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür gemäss § 184 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Baubewilligung einzuholen.

Wir empfehlen den Gesuchstellern, möglichst frühzeitig mit dem Bereich Bauen Kontakt aufzunehmen, damit das Baubewilligungsverfahren effizient abgewickelt werden kann. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) ausfüllen und die Unterlagen hochladen bzw. einreichen. Das Baugesuch ist zudem in Papierform mit dem Unterschriftenblatt unterzeichnet durch die Bauherrschaft, den Grundeigentümern sowie Planverfassern dem Bereich Bauen mindestens 1-fach abzugeben.

Mit dem Baugesuch sind gemäss § 55 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung (PBV) Unterlagen für eine umfassende und abschliessende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens einzureichen. Je nach Situation können weitere Unterlagen eingefordert werden, sofern diese für die Beurteilung notwendig sind.

Bei Um-, An- und Ausbauten sind bestehende Bauteile schwarz oder grau, neue rot und abzubrechende gelb zu kennzeichnen.

Als Planungsgrundlagen stehen unter anderem folgende Unterlagen zur Verfügung:

 

Vorabklärungen / Meldungen Abbrucharbeiten / Meldungen Terrainveränderungen

Diese Gesuche sind mittels eFormulare auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) auszufüllen und die Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen. Nebst der digitalen Eingabe ist ein Exemplar mit dem Unterschriftenblatt unterzeichnet durch die Gesuchsteller, den Grundeigentümern sowie Planverfassern dem Bereich Bauen abzugeben.


Energiemeldungen

Seit dem 1. Januar 2019 ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers gemäss Energiegesetz (KEnV) bei der Gemeinde meldepflichtig. Die Meldungen können mittels eFormular auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) eingereicht werden. Ein Exemplar in Papierform ist nicht erforderlich.

Nach Abschluss der Arbeiten und vor Bezug der Baute oder Inbetriebsetzung der Anlage ist die Ausführung der Gemeinde zu bestätigen. Die Ausführungsbestätigung richtet sich nach
§ 28 Energieverordnung (KEnV) und hat ebenfalls mittels eFormular zu erfolgen.

Bauen
Baubewilligung

Sind Sie nicht fündig geworden? Kein Problem, mit der Suche kommen Sie ganz einfach zu Ihrem Ziel...

 

Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

Öffnungszeiten

MO - DI / DO 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI / FR 08:00 - 11:45

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten.

 

© Gemeinde Beromünster 2026. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».