Baugesuch einreichen

Baugesuch einreichen

Baugesuche / Projektänderungen

Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür gemäss § 184 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Baubewilligung einzuholen.

Wir empfehlen den Gesuchstellern, möglichst frühzeitig mit dem Bereich Bauen Kontakt aufzunehmen, damit das Baubewilligungsverfahren effizient abgewickelt werden kann. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) ausfüllen und die Unterlagen hochladen bzw. einreichen. Das Baugesuch ist zudem in Papierform mit dem Unterschriftenblatt unterzeichnet durch die Bauherrschaft, den Grundeigentümern sowie Planverfassern dem Bereich Bauen mindestens 1-fach abzugeben.

Mit dem Baugesuch sind gemäss § 55 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung (PBV) Unterlagen für eine umfassende und abschliessende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens einzureichen. Je nach Situation können weitere Unterlagen eingefordert werden, sofern diese für die Beurteilung notwendig sind.

Bei Um-, An- und Ausbauten sind bestehende Bauteile schwarz oder grau, neue rot und abzubrechende gelb zu kennzeichnen.

Als Planungsgrundlagen stehen unter anderem folgende Unterlagen zur Verfügung:

 

Beilagehilfe

Seit kurzem steht auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) eine Beilagehilfe zur Verfügung. Sie richtet sich primär an Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und unterstützt sie bei der Vorbereitung ihres Bauvorhabens.

Die Beilagehilfe ermöglicht eine erste Einschätzung, ob ein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig ist und zeigt auf, welche Unterlagen für die Einreichung eines Baugesuchs benötigt werden. Durch die Beantwortung weniger Fragen erhalten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eine auf ihr Vorhaben zugeschnittene Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Damit soll die Vorbereitung des Baugesuchs erleichtert und dazu beigetragen werden, dass die notwendigen Unterlagen möglichst vollständig eingereicht werden.

Die Beilagehilfe dient als Orientierung und ersetzt keine verbindliche Beurteilung. Die abschliessende Beurteilung, ob ein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig ist, obliegt der Gemeinde.

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zur Beilagehilfe.

 

Vorabklärungen / Meldungen Abbrucharbeiten / Meldungen Terrainveränderungen

Diese Gesuche sind mittels eFormulare auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) auszufüllen und die Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen. Nebst der digitalen Eingabe ist ein Exemplar mit dem Unterschriftenblatt unterzeichnet durch die Gesuchsteller, den Grundeigentümern sowie Planverfassern dem Bereich Bauen abzugeben.

 

Energiemeldungen

Seit dem 1. Januar 2019 ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers gemäss Energiegesetz (KEnV) bei der Gemeinde meldepflichtig. Die Meldungen können mittels eFormular auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) eingereicht werden. Ein Exemplar in Papierform ist nicht erforderlich.

Nach Abschluss der Arbeiten und vor Bezug der Baute oder Inbetriebsetzung der Anlage ist die Ausführung der Gemeinde zu bestätigen. Die Ausführungsbestätigung richtet sich nach
§ 28 Energieverordnung (KEnV) und hat ebenfalls mittels eFormular zu erfolgen.

Bauen
Baubewilligung

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