Erbgang

Erbgang

Der Bereich Erbschaften ist zuständig für alle, im Zusammenhang mit einem Erbschaftsfall anfallenden Aufgaben von einer Person, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Beromünster hatte. Die erbrechtlichen Angelegenheiten sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt.

Gesetze / Verordnungen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, Dritter Teil, Das Erbrecht
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB)
Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen
Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden

Erbschaften
Todesfall

Sind Sie nicht fündig geworden? Kein Problem, mit der Suche kommen Sie ganz einfach zu Ihrem Ziel...

 

Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

Öffnungszeiten

MO - DI / DO - FR 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI 08:00 - 11:45

Auf telefonische Vereinbarung sind wir auch gerne ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da.

 

© 2023 Gemeinde Beromünster, alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".