Alimentenbevorschussung

Alimentenbevorschussung

Kommen Alimentenschuldner und -schuldnerinnen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die unterhaltsberechtigte Person oder deren gesetzliche Vertreterin bzw. deren gesetzlicher Vertreter an die zuständige Stelle der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes wenden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Alimentenhilfe.

Um den Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen zu prüfen, sind folgende Unterlagen bei der Gemeinde Beromünster, Bereich Soziales einzureichen:

  • Gesuch um Bevorschussung
  • Vollmacht
  • Rechtstitel gemäss § 28 SHV
  • die letzte Steuerveranlagung und das Doppel der letzten Steuererklärung sämtlicher Personen, deren Einkommen gemäss § 29 Absatz 1 SHV bei der Berechnung des massgebenden Einkommens zu berücksichtigen sind (Elternteil, Stiefelternteil, Konkubinatspartner/in, eingetragene/r Partner/in, volljähriges Kind, etc.)
  • die aktuellsten Lohnabrechnungen sämtlicher Personen, deren Einkommen gemäss § 29 Absatz 1 SHV bei der Berechnung des massgebenden Einkommens zu berücksichtigen sind (Elternteil, Stiefelternteil, Konkubinatspartner/in, eingetragene/r Partner/in, volljähriges Kind, etc.)
  • Abrechnungen der Arbeitslosenkasse
  • Verfügungen der IV-Renten oder IV-Taggelder
  • Krankenkassenversicherungsnachweise (Prämien)
  • Abrechnung Prämienverbilligung
  • Nachweise der Selbstvorsorge (Säule 3a)
  • Vermögensnachweise (sämtliche Bank- und Postkontoauszüge der letzten 12 Monate) und Wertschriftenverzeichnis
  • Allfällige Unterlagen über das Einkommen und Vermögen des unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes
  • Aufstellung der ausstehenden Unterhaltsbeiträge
Soziales
Soziale Sicherheit

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Kontakt

Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster

041 932 14 14
E-Mail

Öffnungszeiten

MO - DI / DO - FR 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
MI 08:00 - 11:45

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