Schul-ABC

 
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Rauchen

Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrscht für Lernende und Lehrende striktes Rauchverbot.

Repetitionen

Repetitionen sind geregelt im §12 in der Verordnung über die Beurteilung von Lernenden der Volksschule (SRL 405a):

2 Im Kindergarten, in der 1. und 2. Klasse der Primarschule  und in der Basisstufe entscheiden die Klassenlehrperson, die Erziehungsberechtigten und die oder der Lernende gemeinsam über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung.

3 Von der 3. bis 6. Klasse der Primarschule entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Erziehungsberechtigten über einen längeren oder nochmaligen Besuch der Klasse.

In der Regel gibt es keine Repetitionen mehr. Falls ein Kind die Lernziele nicht erreichen kann, werden diese angepasst/reduziert.

Für die Sekundarschule: siehe unter Stammklassenwechsel/Niveauwechsel

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