Bei uns an der Schule gilt das Gesetz über den Schutz von Personendaten.
Die kantonale Broschüre "Deutsch als Zweitsprache" regelt den DaZ-Unterricht.
Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.
Gemäss Verordnung über die Förderangebote der Volksschule bildet die Sprachstandserhebung die Grundlage für den Entscheid, ob Lernende DaZ-Aufbauunterricht erhalten.
Schule Beromünster
Schulleitung/Sekretariat
Schulhaus St. Michael II
Schuelgass 1
6215 Beromünster
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