Anpassung Verordnung über die Videoüberwachung in der Tiefgarage St. Michael II auf dem Areal der Oberstufenschulanlage Beromünster und auf dem Schulhausplatz des Primarschulhauses Beromünster.
Auf dem Pausenplatz des Primarschulhauses kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen und Littering. Aus diesem Grund hat sich die Schulleitung dazu entschlossen, die Videoüberwachung auf den Pausenplatz des Primarschulhauses auszuweiten und während 24 Stunden pro Tag per Video zu überwachen. Die Aufnahmen werden 7 Tage aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Die Videoaufzeichnungen dürfen nur bei Verdacht eines Tatbestandes vom Rektor und Mitgliedern der Bildungskommission zusammen mit der IT-Person der Schule ausgewertet werden. Bei Erhärtung eines Verdachts und einem Vorliegen eines Tatbestandes werden die Bilder allenfalls an die Untersuchungsbehörden ausgehändigt. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie ist auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.
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