Einführung von Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Die Parkplatzsituation, vor allem im Zentrum von Beromünster, hat sich in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Die bestehenden Parkplätze sind stark ausgelastet und das Parkplatzangebot erweist sich häufig als zu klein. Weiter lässt sich feststellen, dass die Parkplätze beim Busbahnhof (Park+Ride) regelmässig von auswärtigen Personen beansprucht werden. Auch werden öffentliche Parkplätze von Dauerparkierenden belegt, welche dadurch einen Mietparkplatz umgehen. Die Kosten werden vollumfänglich von der Allgemeinheit resp. den Steuerzahlenden der Gemeinde Beromünster getragen.
Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster ausgearbeitet. Dieses stützt sich auf bewährte Reglemente vergleichbarer Gemeinden im Kanton Luzern.
Der Gemeinderat hatte die Bevölkerung im Januar/Februar 2023 zur Mitwirkung (Vernehmlassung) eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 17. Februar 2023.
Insgesamt sind 41 Stellungnahmen eingegangen. Das Resultat ist im Dokument «Ergebnis Vernehmlassungsfragen» aufgeschaltet. Am 21. März 2023 fand wie angekündigt eine Informationsveranstaltung mit den Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmenden statt. Niemand ist grundsätzlich gegen ein Parkplatzreglement, aber es wurden Vorbehalte und Forderungen geltend gemacht.
Folgende wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Vernehmlassung und der Rückmel-dungen aus der Informationsveranstaltung vorgenommen:
Allgemeinde Bestimmungen
Bestimmung, welche im Entwurf unter den einzelnen Parkierzonen aufgeführt war und neu bei den Grundsätzen unter Art. 2 aufgeführt wird:
Auf allen Parkplätzen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich maximal an drei aufeinander folgen-den Tagen abgestellt werden.
Es kann notwendig sein, dass ein Parkplatz aufgrund anderweitiger Nutzung gesperrt werden muss (geplante Reparaturen, Anlässe wie Markt, Zirkus, Fasnacht, sonstige Veranstaltungen). Diese geplanten Sperrungen werden in der Regel rund drei Tage vor dem Ereignis vor Ort Publik gemacht. Dauerparkierende erhalten nur Kenntnis davon, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr als drei Tage am selben Ort stehen lassen.
Längere Dauerparkierzeiten sind nach Rücksprache mit der Gemeinde aber möglich. Das Vorgehen wird mit dem Verkauf der Dauerparkierkarten kommuniziert.
Kurzzeitparkierzone
Art. 8, Abs. 1 lautet neu:
In der Kurzzeitparkierzone wird das gebührenfreie Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone) im Sinne von Art. 48a Abs. 2 der Signalisationsverordnung geregelt. Für Fahrzeuge gilt somit an Werktagen eine beschränkte Parkierzeit zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr. Die Parkscheibe regelt die maximal zulässigen Parkierzeiten.
Demzufolge kann in der blauen Zone wie bisher werktags ab 19.00 bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ohne Einschränkung gratis parkiert werden.
Art. 8, Abs. 2 wird belassen.
Es handelt sich um eine „kann“-Formulierung und entspricht dem Wunsch einzelner Gewer-betreibenden im Flecken. Es ist vorgesehen 2 – 6 Kurzzeitparkplätze mit begrenzter Parkierzeit von 30 Minuten (während den Geschäftsöffnungszeiten) zu schaffen.
Art. 11, Abs. 1 lautet neu
In der Kurzzeitparkierzone ist das Dauerparkieren nur mit der Fleckenkarte möglich. Die rechtmässige Inhaberin und der rechtmässige Inhaber einer Fleckenkarte ist berechtigt, ihr/sein Fahrzeug in der Kurzzeitparkierzone abzustellen (ausgenommen sind Parkfelder ge-mäss Art. 8 Abs. 2).
Mit dieser Regelung können Inhaberinnen und Inhaber der Fleckenkarte das Fahrzeug wie bisher auch Werktags in der blauen Zone abstellen. Damit wird einem grossen Anliegen der Fleckenbewohnerinnen und -bewohner Rechnung getragen.
Dauerparkierzone
Art. 13, Abs. 1 lautet neu
In der Dauerparkierzone wird für die erste halbe Stunde keine Parkplatzgebühr erhoben. Nach der ersten halben Stunde beträgt die Parkplatzgebühr täglich von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr und von 01.00 bis 08.00 Uhr CHF 1.00 pro Stunde. In der Zeit von 19.00 Uhr bis 01.00 Uhr ist das Parkieren gratis. Tageskarten können für CHF 5.00 erworben werden.
Gegenüber dem Entwurf ist nun von 19.00 Uhr bis 01.00 Uhr das Parkieren gratis. Damit wird einem grossen Anliegen Vieler (vor allem von Vereinen) Rechnung getragen und trotzdem sind Dauerparkierer, welche das Fahrzeug die ganze Nacht stehen lassen, gezwungen, Parkiergebühren zu bezahlen.
Viele Anliegen werden mit diesen Änderungen berücksichtigt.
Der Gemeinderat erachtet das entsprechend überarbeitete Reglement als mehrheitsfähigen Kompromiss.
Das Reglement wird den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt und die Parkplatzbewirtschaftung auf den 1. Januar 2024 eingeführt.
Die einzelnen Vernehmlassungsteilnehmenden werden keine persönliche Rückmeldung erhalten. Bestimmte Anliegen werden erst mit der Umsetzung des Reglementes geklärt.
Sollten Sie Fragen haben, welche Sie vor der Orientierungsversammlung/ Urnenabstimmung beantwortet haben möchten, wenden Sie sich bitte an Sibylle Schaub (Telefon 041 932 14 17 oder sibylle.schaub@beromuenster.ch).
Das überarbeitete Reglement mit den angepassten Plänen kann aus Bericht des Gemeinderates zur Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 entnommen werden.
Unterlagen zur Vernehmlassung und Ergebnis der Vernehmlassung:
Reglemententwurf
Parkierzonenplan Ortsteil Beromünster
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Büel
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Dorf
Parkierzonenplan Ortsteil Schwarzenbach
Parkierzonenplan Ortsteil Neudorf
Ergebnis der Vernehmlassung zur Parkplatzreglement
Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster
MO - DI / DO - FR | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
MI | 08:00 - 11:45 |
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