Einführung von Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund
Die Parkplatzsituation, vor allem im Zentrum von Beromünster, hat sich in den letzten Jahren immer mehr verschärft. Die bestehenden Parkplätze sind stark ausgelastet und das Parkplatzangebot erweist sich häufig als zu klein. Weiter lässt sich feststellen, dass die Parkplätze beim Busbahnhof (Park+Ride) regelmässig von auswärtigen Personen beansprucht werden. Auch werden öffentliche Parkplätze von Dauerparkierenden belegt, welche dadurch einen Mietparkplatz umgehen. Die Kosten werden vollumfänglich von der Allgemeinheit resp. den Steuerzahlenden der Gemeinde Beromünster getragen.
Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster ausgearbeitet. Dieses stützt sich auf bewährte Reglemente vergleichbarer Gemeinden im Kanton Luzern.
Der Gemeinderat hatte die Bevölkerung im Januar/Februar 2023 zur Mitwirkung (Vernehmlassung) eingeladen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 17. Februar 2023.
Der Zeitplan sieht vor, das Ergebnis der Vernehmlassung anlässlich einer Informationsveranstaltung mit allen Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmenden (ausgenommen private Anliegen) am 21. März 2023 zu erörtern. Das Reglement wird den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt und die Parkplatzbewirtschaftung auf den 1. Januar 2024 eingeführt.
Reglemententwurf
Parkierzonenplan Ortsteil Beromünster
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Büel
Parkierzonenplan Ortsteil Gunzwil-Dorf
Parkierzonenplan Ortsteil Schwarzenbach
Parkierzonenplan Ortsteil Neudorf
Gemeinde Beromünster
Fläcke 1
6215 Beromünster
MO - DI / DO - FR | 08:00 - 11:45 | 14:00 - 17:00 |
MI | 08:00 - 11:45 |
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